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Servicegesellschaft


Dienstleistungsgesellschaften / Organschaften

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist als rechtlich selbständiges Unternehmen (Organ) einem anderen Unternehmen (Organträger) eingegliedert. Die Eingliederung muss finanziell (Mehrheitsbeteiligung), wirtschaftlich (Einordnung nach Art einer unselbständigen Betriebsabteilung) und organisatorisch (Personalunion hinsichtlich Geschäftsführung) gegeben sein. Gemeinsam mit Kunden aus dem Gesundheitsbereich verfügt die CCB AG seit vielen Jahren über große Erfahrungen bei Gründung und Betrieb umsatzsteuerlicher Organschaften.